Seit dem 1. Juli 2023 hat die Qualität Auswirkungen auf die Belegung einer Klinik
Jahrelang haben wir gefordert, dass die gemessene Qualität einer Rehaklinik maßgebend für die Belegung ist und nicht der verhandelte Preis. Diesen Schritt geht die Deutsche Rentenversicherung (DRV) seit dem 01.07.2023 mit der qualitätsorientierten Belegungssteuerung. Ziel ist, dass den Versicherten im Bewilligungsbescheid eine Auswahl von 4 Kliniken genannt wird, die für den Versicherten nach den neuen Maßgaben die besten Vorschläge sind. Zwar beeinflussen auch die Wartezeit einer Klinik und die Entfernung zum Wohnort die Vorschlagsliste, mit 50 % bilden die Qualitätspunkte der einzelnen Klinik jedoch an den Vorschlägen in der Bewilligung den größten Anteil. Künftig können sich Versicherte auch auf einem neuen Internetportal über die vorgeschlagenen Kliniken informieren. Dieses Portal soll auch seit dem 1. Juli 2023 online sein. Auf der Seite kann man sich dann z.B. über die 4 vorgeschlagenen Kliniken informieren, um dann der DRV innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen, für welche Klinik man sich entscheidet. Übrigens: Nach unserem bisherigen Kenntnisstand ist die Reihenfolge der 4 vorgeschlagenen Kliniken nicht auch eine Wertung der einzelnen Kliniken. Es handelt sich lediglich um eine Auflistung der 4 Kliniken, die zum Zeitpunkt der Bewilligung die höchste Qualität von allen haben. Die drittgenannte kann u.U. sogar etwas besser sein, als die erste Klinik auf der Liste. Umso wichtiger ist es, dass sich die Versicherten selbst über die vorgeschlagenen Kliniken informieren können. Dabei soll ein neues Internetportal – das Public Reporting – dem Versicherten helfen. Hier kann er sich künftig über alle Kliniken umfangreich informieren, um dann auch zu entscheiden, in welche Klinik er gehen möchte. Das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Denn Qualität zahlt sich nun für jede Klinik tatsächlich aus.