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Bald Patient bei uns? Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen.

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Rund um den Aufnahmetermin

 

Unsere Aufnahmeabteilung für alle Fragen vor der Aufnahme erreichen Sie täglich von 08:00 Uhr
bis 16:00 Uhr unter folgender Telefonnummer: 07443/27-0

Wenn Sie zu einer Rehablitation im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt zu uns kommen (AHB oder AR), haben der Sozialdienst des Krankenhauses, Ihre Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse in der Regel schon einen Aufnahmetermin mit uns vereinbart. Für eine AHB sollten Sie so schnell wie möglich nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zu uns kommen.
Sobald ein Termin mit uns vereinbart wurde, bekommen Sie von uns ein Reservierungsschreiben an Ihre Heimatadresse zugesendet und Sie sollten zur Bestätigung des Termins das Anmeldeformular so schnell wie möglich an uns zurücksenden.

Wenn Ihnen Ihre Rentenversicherung (RV) oder Ihre Krankenkasse (KV) eine medizinische Rehabilitation bewilligt hat, bekommen wir in der Regel gleichzeitig eine Information darüber. Wir schlagen Ihnen dann einen Aufnahmetermin vor und teilen Ihnen diesen in einem Anschreiben mit. Bitte senden Sie uns das Antwortformular zur Bestätigung des Termins dann umgehend zurück.
Nach der Ausstellung des Bescheides durch die RV oder KK haben Sie normalerweise 6 Monate Zeit, die Reha anzutreten. Allerdings kann es sein, dass Vorgaben gemacht werden, die Reha innerhalb einer vorgesehenen Zeit zu beginnen. Daran müssen wir uns dann halten.

Wenn Sie einen Aufnahmetermin nicht einhalten können, rufen Sie uns so schnell wie möglich an. Wir können versuchen, mit Ihnen einen neuen Termin zu finden und können das freie Zimmer vielleicht sogar einem anderen Patienten früher anbieten, der dringend auf eine Aufnahme wartet.

Verschiebung von AHB Terminen:

Hier sind unsere Möglichkeiten begrenzt, denn der Termin, den wir Ihnen mitgeteilt haben, ist mit den Kostenträgern abgesprochen und ist der frühestmögliche Termin für Sie. Die AHB soll so schnell wie möglich nach dem Krankenhausaufenthalt beginnen. Deswegen sind Verschiebungen im Ausnahmefall z.B. wegen Krankheit oder einer noch wichtigen anstehenden Untersuchung möglich, aber nur im Zeitraum von wenigen Tagen. Wenn Sie länger verschieben müssen, kann es sein, dass der AHB-Anspruch verfällt oder Sie eine alternative Maßnahme beantragen müssen.

Verschiebung von Reha-Terminen:

Bewilligungen zur medizinischen Rehabilitation haben in der Regel eine Gültigkeit von 6 Monaten ab Ausstellungsdatum. Innerhalb dieses Zeitraums können wir den Termin mit Ihnen individuell absprechen. Wenn Sie die Maßnahme nicht innerhalb von 6 Monaten antreten können, müssen Sie eine Verlängerung der Gültigkeit des Antrags beim Kostenträger unter Angabe der Gründe beantragen. Wenn dieser Bescheid vorliegt, können wir Ihnen einen Termin innerhalb der neuen Frist nennen.

Ausnahmen:

Wenn der Kostenträger Ihnen Vorgaben gemacht hat, innerhalb welcher Zeit Sie die Maßnahme antreten müssen, gilt die 6 Monatsfrist nicht. Gründe für eine solche EInschränkung können z.B. längere Ausfallzeiten durch Krankheit sein. Dann gibt es z.B. den Hinweis, dass Sie innerhalb von 4 Wochen zu uns kommen müssen. Nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Kostenträgers, die Sie beantragen müssen, können wir über diese Vorgaben hinaus verschieben.

Mit unserer Patienten-App bekommen Sie während der Reha alle Termine, Ihre Diagnosen und Rehaziele direkt auf Ihr Smart-Phone. Schon vor der Aufnahme können Sie den Patientenfragebogen online ausfüllen und bekommen schon vor dem Aufenthalt Zugriff auf das Patienten-Infotainment mit vielen Klinikinformationen. Weitere Infos zur APP finden Sie hier oder wenn Sie auf das Logo links klicken.

Die Anreise planen

 

Bereits an Ihrem Aufnahmetag findet die Aufnahmeuntersuchung durch den Arzt statt. Deswegen ist es wichtig, dass Sie

zwischen 9:30 Uhr und 12:00 Uhr

in der Klinik sind. Zudem bekommen Sie am ersten Tag weitere wichtige Informationen, es sind einige Formalitäten zu erledigen, Sie dürfen Ihr Zimmer beziehen und Ihren Koffer auspacken, Sie müssen noch den einen oder anderen Fragebogen ausfüllen, sind sicher gespannt, wo Sie im Speisesaal sitzen werden und wollen sicherlich auch die Klinik erkunden. Ein vollgepackter erster Tag. Seien Sie daher zwischen 9:30 und 12:00 Uhr bei uns.

Mit unserem Anschreiben haben wir Ihnen einen medizinischen Fragebogen zugesendet. Bestenfalls haben Sie diesen bereits ausgefüllt und uns per Post zugesendet. Falls nicht, vergessen Sie nicht, den medizinischen Fragebogen mitzubringen.

Denken Sie auch an die Chipkarte Ihrer Krankenkasse. Wir selbst benötigen diese zwar nicht, aber sollten Sie während des Aufenthalts zu einem anderen Arzt müssen (Zahnarzt ist hier ein häufiges Beispiel), dann benötigen Sie die Chipkarte. Vergessen Sie auch nicht Ihren Personalausweis und falls vorhanden Ihren Röntgenausweis oder Macumarausweis.

Arztbriefe und Befunde, die Auskunft über Ihre Erkrankung geben, sollten Sie mitbringen, damit sich Ihr Arzt in der Klinik einen besseren Überblick über Ihre Erkrankung machen kann.

Bitte bringen Sie für eine Übergangszeit von 3 Tagen die von Ihnen regelmäßig eingenommenen Medikamente und Hilfsmaterial, z.B. zur Stomaversorgung mit. Bitte lesen Sie zu den Medikamenten unsere besonderen Hinweise auf dieser Seite.

Sie werden ca. 3 Wochen bei uns sein. Daher können Sie beim Kofferpacken ähnlich verfahren, wie wenn Sie für eine Reise planen.
Da ein Schwerpunkt Ihrer Behandlung in aktiven Anwendungen wie z. B. Ergometertraining, Gymnastik, Nordic-Walking, Gerätetraining liegt, denken Sie bitte an Sportbekleidung inkl. Turnschuhen und auch an festes Schuhwerk, um am Terraintraining teilnehmen zu können. Keine Angst: Wir wollen keinen Spitzensportler aus Ihnen machen, aber wir möchten schon Ihre Leistungsfähigkeit steigern. Die aktiven Anwendungen stimmen wir auf Ihr persönliches Können ab.
Wir stellen Ihnen Handtücher, aber ein zusätzliches Badehandtuch, einen Wecker und einen Haartrockner bringen viele Ihrer Mitpatienten mit. Weil es oft vergessen wird, erinnern wir hier daran, Toilettenartikel wie Seife, Duschgel usw. nicht vergessen.
Wenn es Ihnen Ihr Arzt erlaubt, können Sie unser Schwimmbad auch außerhalb der Therapiezeiten auf eigene Gefahr nutzen. Denken Sie bitte an Badebekleidung. Wegen eines hochmodernen Schwimmbades ist das Tragen einer Badekappe keine Pflicht.

Sie können Rechnungen, z.B. für den Eigenanteil, entweder bar oder per ec-Karte bezahlen. Wir akzeptieren keine Kreditkarten.

Welche Medikamente bekommen Sie von uns?

 

Mit welchen Medikamenten wir Sie während der Rehabilitation versorgen, ist davon abhängig, ob der Kostenträger Ihrer Maßnahme die Krankenkasse oder die Rentenversicherung ist. Näheres dazu in den nebenstehenden Reitern.

Für alle Kostenträger gilt:

Auch bei uns müssen Sie Medikamente, für die Ihr Hausarzt kein Rezept ausstellen darf, und die Sie in der Apotheke selbst kaufen müssen, auch bei uns in der Klinik zahlen.                                                                                                                           Das gilt z.B. für Erkältungsmittel, Salben etc.

Ist der Kostenträger Ihrer Rehabilitationsmaßnahme die GKV, so versorgen wir Sie mit den Medikamenten, die Sie auf Grund der Erkrankung, wegen der Sie zu uns kommen, regelmäßig einnehmen müssen. FÜR ALLE ANDEREN MEDIKAMENTE IST AUCH FÜR DIE DAUER DER REHABILITATION IHR HAUSARZT ZUSTÄNDIG!
Ein Beispiel: Wenn Sie wegen einer Herzerkrankung zu uns kommen, dann bekommen Sie die wirkstoffgleichen Medikamente von uns, wenn Sie aber zusätzlich z. B. wegen einer Rheumaerkrankung regelmäßig Medikamente einnehmen, müssen Sie diese für den gesamten Aufenthalt mitbringen.

Wenn der Kostenträger Ihrer Rehabilitationsmaßnahme die DRV ist, versorgen wir Sie mit allen Medikamenten, die Sie benötigen.
Allerdings kann es vorkommen, dass wir auf ein wirkstoffgleiches Medikament umstellen, da wir nicht alle Medikamente vorrätig haben können. Wenn Sie sicher sein wollen, bringen Sie die von Ihnen regelmäßig eingenommenen Medikamente mit.

In Verbindung bleiben

 

Die Zimmer sind mit WLAN ausgestattet, das Sie gegen eine Gebühr gerne nutzen können.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir aufgrund der ländlichen Umgebung kein Highspeed-Internet anbieten können.

In fast allen Bereichen der Klinik können Sie Ihr Mobiltelefon nutzen. Allerdings ist die Nutzung von Mobiltelefonen in folgenden Bereichen nicht gestattet:

  • auf der Überwachungsstation
  • während der Diagnostik und in den Wartebereichen vor der Diagnostik
  • während der Therapien/Schulungen/Vorträge

Wir bitten Nutzer von Mobiltelefonen, die Privatsphäre auch von Mitpatientinnen und Mitpatienten zu beachten und nicht jeden an den Gesprächen teilhaben zu lassen

In Ihrem Zimmer befindet sich ein Direktwahltelefon. Dieses wird im Laufe des Anreisetages freigeschaltet.
Eine Grundgebühr wird nicht erhoben. Telefonate, die Sie nach außen führen, werden mit 0,25 €/Einheit berechnet.
Bitte beachten Sie, dass höhere Telefongebühren als wie zu Hause entstehen können, wenn Sie Handynummern oder die Telefonauskunft anrufen.

Die Telefongebühren stellen wir Ihnen am Ende Ihres Aufenthaltes bei uns in der Klinik in Rechnung.
Selbstverständlich können Sie von Ihren Lieben zu Hause auch direkt angerufen werden.
Sie sind erreichbar unter 07443/27 + Ihre Zimmernummer.

Die Direktdurchwahl erhalten Sie bei Ihrer Anreise.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass diese vor Ihrer Anreise noch nicht bekannt ist, da eventuelle Zimmerwechsel noch bis zum Anreisetag möglich sind.

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Gründen des Datenschutzes, die Direktwahlnummer Ihres Zimmers nicht an Dritte weitergeben.

Jedes Zimmer ist mit einem TV-Flatscreen ausgestattet. Gegen eine Gebühr können Sie den Fernseher nutzen.

Informationen zu aktuellen Veranstaltungen in und um Waldachtal sowie unserer Klinik finden Sie an der Infowand neben unserer Rezeption.

Was Sie noch wissen sollten

 

Familienheimfahrten werden während des Aufenthaltes nicht gestattet. Nach Rücksprache mit Ihrem Arzt können Sie jedoch an den Wochenenden z.B. Tagesausflüge unternehmen, um sich wieder an die Anforderungen des Alltags zu gewöhnen. Auch dürfen Sie natürlich außerhalb der Therapiezeiten das Klinikgelände für kleinere Spaziergänge oder Ausflüge verlassen. Allerdings gilt in jedem Fall: Sie müssen spätestens abends um 22:30 Uhr wieder in der Klinik sein. Sie dürfen nicht über Nacht von der Klinik fortbleiben und Sie sollten uns auf jeden Fall informieren, wenn Sie die Klinik so lange verlassen, dass Sie an einer der Mahlzeiten nicht teilnehmen. Bitte sind Sie jedoch so vernünftig und halten Sie sich an die Anweisungen Ihres Arztes, wenn dieser aus gesundheitlichen Gründen Ihren Bewegungsspielraum einengt.

Direkt am Eingang zur Klinik stehen Parkplätze für unsere an- und abreisenden Patienten zum Be- und Entladen zur Verfügung.

Allerdings kann es hier vor allem vormittags zu Engpässen kommen, wenn neue Patienten anreisen und noch nicht alle entlassenen Patienten abgereist sind.

In direkter Nähe befinden sich mehrere große klinikeigene Parkplätze, die Sie kostenfrei nutzen können.

Auch haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug gegen eine Gebühr von 2,50 € pro Tag in einer Garage  zu parken. Wünschen Sie Ihr Fahrzeug hier abzustellen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig vor Ihrer Anreise, da nur begrenzt Stellplätze zur Verfügung stehen.

Das Parken auf den Parkplätzen bzw. in der Garage der Fachklinik Sonnenhof erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Klinik übernimmt keine Haftung für Schäden.

Rauchen schadet extrem der Gesundheit und so ist es verständlich, dass schon aus medizinischen Gründen in der gesamten Klinik und auch auf dem Klinikgelände ein Rauchverbot besteht. Zudem dient das Rauchverbot aus Brandschutzgründen der Sicherheit aller Patienten und Mitarbeiter.

Für Patienten, die das Rauchen nicht ganz aufgeben können, haben wir im Garten einen Raucherpavillon als einzigen Raucherbereich geschaffen.

Als Raucher ist der Klinikaufenthalt sicherlich eine gute Möglichkeit, den Vorsatz, das Rauchen aufzugeben, nun auch umzusetzen. Wenn Sie die Zeit in der Klinik ohne Rauchen geschafft haben, haben Sie sicherlich die schlimmste Zeit schon hinter sich.

Patienten, die sich nicht an das Rauchverbot halten und in der Klinik oder sogar im Zimmer rauchen, entlassen wir aus disziplinarischen Gründen.

Wie hoch sind Eigenanteil und Zuzahlung?

Ab der Vollendung des 18. Lebensjahrs müssen Versicherte bei fast allen medizinischen Rehabilitationleistungen eine Zuzahlung (Eigenanteil) leisten. Diese beträgt in der Regel 10,00 Euro je Tag. Abhängig vom Leistungsträger gibt es Ausnahmen und Obergrenzen.

Anschlussheilbehandlung – AHB

Bei der AHB ist die Zuzahlung auf 14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.

Stationäre Rehamaßnahmen

Bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen ist die Zuzahlung normalerweise auf maximal 42 Tage im Jahr begrenzt. Dabei werden Zuzahlungen zu Krankenhausaufenthalten angerechnet, die bereits im selben Kalenderjahr an den Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse geleistet wurden.

Ambulante Rehamaßnahmen

Bei ambulanten Rehamaßnahmen über die DRV ist keine Zuzahlung zu leisten.

Ausnahmen

Auf Antrag können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreien lassen, wenn Sie dadurch unzumutbar belastet würden. Das Antragsformular dafür erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Anschlussrehabilitation – AR

Bei der AR ist die Zuzahlung in der Regel auf 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.

Stationäre Rehamaßnahmen

Bei stationären Leistungen zur Rehabilitation durch die Krankenkassen beträgt die Zuzahlung in der Regel 10 Euro/Tag ohne zeitliche Begrenzung.

Ambulante Rehamaßnahmen

Bei ambulanten Leistungen zur Rehabilitation durch die Krankenkassen beträgt die Zuzahlung in der Regel 10 Euro/Tag ohne zeitliche Begrenzung

Ausnahmen

Dauert eine ambulante medizinische Rehabilitation aus medizinischen Gründen länger als 42 Tage, ist die Zuzahlung auf normalerweise 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt. Das gleiche gilt für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme, die länger als 6 Wochen dauert. Dabei werden Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Rehabilitationsmaßnahmen sowie zu Krankenhausaufenthalten angerechnet, die bereits im selben Kalenderjahr an den Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse geleistet wurden.

Befreiung von der Zuzahlung

Um eine unzumutbare finanzielle Belastung des Patienten zu vermeiden, gibt es bei den gesetzlichen Krankenversicherungen eine Belastungsgrenze. Die Zuzahlung zu allen Leistungen darf 2% des Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1% des Bruttoeinkommens. Zur Ermittlung des Bruttoeinkommens wird ein spezielles Verfahren angewandt. Ihre Krankenkasse erteilt Ihnen hierüber Auskunft.

Begleitpersonen und Besuchszeiten

 

Täglich können Sie Ihren Besuch in unserer Lobby oder im Restaurant empfangen. Wir haben keine festen Besuchszeiten, Ihr Besuch sollte jedoch nicht vor 09:00 Uhr kommen und nicht länger als 21:30 Uhr bleiben. Zudem stimmen Sie bitte die Besuche mit Ihrem Therapieplan ab.

Begleitpersonen können seit dem 07.04.2023 wieder aufgenommen werden:
Wir haben eine begrenzte Anzahl von Doppelzimmern, in denen eine Begleitperson übernachten kann, sofern diese Zimmer verfügbar sind.  Ihr „Übernachtungs”-Besuch meldet sich bei Ankunft bitte an der Rezeption an.

Bitte kontaktieren Sie die Aufnahmeabteilung rechtzeitig, wenn Sie Interesse an der Unterbringung einer Begleitperson haben.