Mehr Mitbestimmung bei der Klinikwahl
Seit dem 1. Juli 2023 haben Sie bei einer Antragstellung auf Rehaleistungen eine größere Chance, in die Klinik Ihrer Wahl zu kommen. Nennen Sie gleich beim Antrag Ihre gewünschte Klinik als Wunschklinik, bestenfalls natürlich unsere Fachklinik Sonnenhof. Sofern Ihre Hauptindikation zu unserer Klinik passt, liegt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihre Rehabilitation bei uns durchführen können, bei nahezu 100 Prozent.
Die DRV setzt damit eine Forderung des Gesetzgebers um, wonach das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten gestärkt werden soll.